25
Apr
2022

Wenn etwas plötzlich nicht mehr funktioniert

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Ratgeber Gesundheit: Das leistet eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung

(djd). Ob im Beruf oder im Alltag: Was passiert eigentlich, wenn man wichtige Fähigkeiten wie den Gebrauch der Hände oder seine Sehkraft verliert oder nicht mehr Treppensteigen kann? Vom Staat gibt es dann wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung, die Konsequenzen fürs Arbeits- und Privatleben können gravierend sein. Die kostengünstige Alternative etwa zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die noch weitgehend unbekannte Grundfähigkeitsversicherung sein. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man gewisse, in der Police festgelegte körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen bestimmten Zeitraum verliert oder wenn diese stark eingeschränkt sind. Die Gründe für den Verlust beziehungsweise die Einschränkung der Grundfähigkeiten spielen bei der monatlichen Rentenzahlung keine Rolle, die Zahlung ist zudem völlig unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Grundfähigkeitsversicherung mit Zusatzbausteinen

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann vor allem für Menschen sinnvoll sein, die stark auf einen funktionsfähigen Körper angewiesen sind: Handwerker, Berufskraftfahrer, Taxifahrer, Friseure oder auch Menschen, die in der Pflege tätig sind. Die Police wird mittlerweile von zahlreichen Versicherern angeboten, im Detail unterscheiden sie sich aber erheblich. Von der Nürnberger Versicherung beispielsweise gibt es die "Grundfähigkeitsversicherung4Future". Neben der Absicherung zentraler Fähigkeiten ist besonders, dass sie sich einmalig in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn und bis zum 40. Geburtstag ohne erneute Risikoprüfung um Zusatzbausteine erweitern lässt - alle Infos hierzu gibt es unter www.nuernberger.de. Berufskraftfahrer können etwa den Zusatzbaustein "Berufsfahrer" wählen, der unter anderem beim Verlust der Fahrerlaubnis zum Tragen kommt. Beim Baustein "Pflege" wird eine zusätzliche lebenslange Rente bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Ein besonderes Augenmerk sollte man auf den Zusatzbaustein "Arbeitsunfähigkeit" legen.

Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Die versicherte Arbeitsunfähigkeitsrente erhält man bereits nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass diese voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines Zeitraums von insgesamt sechs Monaten andauert. Die Arbeitsunfähigkeitsrente wird maximal 24 Monate lang gezahlt, ohne dass ein Leistungsantrag für die Grundfähigkeitsversicherung gestellt werden muss.

Quelle Text: djd
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Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty