ENGE KONTAKTE AUF DER BAUSTELLE VERMEIDEN
Baubegehung und Bauabnahme richtig vorbereiten und durchführen
(djd). Soziale Kontakte weitgehend einschränken - diese Verhaltensregel wird uns über die regulatorischen Vorgaben der Länder und des Bundes hinaus noch weiter begleiten. Was aber bedeutet das für Bauherren, die aktuell ein Eigenheim bauen? Wie können sie sich ein Bild vom Fortgang und der Qualität auf der Baustelle machen? Wie lässt sich eine Bauabnahme ohne intensivere persönliche Kontakte organisieren? Erik Stange, Sprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), gibt Antworten.
Kann ich jederzeit auf einer Begehung meiner Baustelle bestehen?
Wer nicht mit Bauträger, sondern mit einem Schlüsselfertig-Unternehmer baut, besitzt als Grundstückseigentümer das Hausrecht. Der Zugang zur Baustelle darf ihm daher nicht verwehrt werden. Wenn der Bauherr wegen Corona unter Quarantäne steht, darf er sein aktuelles Zuhause nicht verlassen. Er kann in diesem Fall aber zum Beispiel einen unabhängigen Bauherrenberater beauftragen, eine baubegleitende Qualitätskontrolle durchzuführen. Diese ist auch unter normalen Umständen anzuraten, da ein unabhängiger Sachverständiger Baumängel frühzeitig feststellen kann. Unter
www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen. In der aktuellen Situation mit Material- und Personalengpässen ist die Mängelkontrolle besonders empfehlenswert.
Was ist jetzt bei der Bauabnahme wichtig?
Wer einer Risikogruppe angehört oder wegen des Infektionsrisikos nicht zu einer vereinbarten Bauabnahme erscheinen möchte, sollte sich mit dem Bauunternehmen auf eine alternative Vorgehensweise einigen. Wichtig ist, dass diese Einigung nachweisbar erfolgt, also schriftlich oder per E-Mail. Unter Umständen kann der Bauherr die Abnahme beispielsweise nur in Begleitung eines Bauherrenberaters durchführen und das Ergebnis anschließend an das Bauunternehmen übermitteln. Dem steht grundsätzlich nichts im Wege, da die Bauabnahme rechtlich eine einseitige Willenserklärung des Bauherrn ist. Weigert sich der Vertragspartner, vom vereinbarten Prozedere abzuweichen, sollte man juristischen Rat einholen. Einfach darauf zu verzichten, kann riskant sein. Wird das Haus zum Beispiel bereits bezogen, ohne dass der Bauherr die Abnahme erklärt oder bestehende Mängel gerügt hat, kann der Unternehmer dies als "stillschweigende Abnahme" deuten. Als Rechtsfolge geht die Beweislast für Baumängel vom Unternehmen auf den Bauherrn über, und er hat wesentlich mehr Probleme, im Nachhinein Nachbesserungen zu verlangen. Erfolgt die Abnahme vor Ort, sind auf jeden Fall die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, also kein Händeschütteln und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen.
Quelle Text: djd
Quelle Bild: p_65530bild1Foto-djdBauherren-Schutzbund-eV