14
Feb
2022

Das Liebesglück rundum absichern

Familie > Das Liebesglück rundum absichern

Spezielle Versicherungen übernehmen die Kosten bei abgesagten Hochzeitsfeiern

(djd). Der Festsaal ist seit Monaten reserviert, alle Gäste sind eingeladen und die Vorfreude auf ein rauschendes Hochzeitsfest ist riesig. Doch dann macht die plötzliche Erkrankung eines engen Familienmitglieds alle Pläne zunichte. Zusätzlich zur Sorge um den lieben Verwandten kommt auf das Hochzeitspaar mit einer Absage oder einer Verschiebung ihres Festes so einiges an Kosten zu. Zumindest diese finanziellen Nöte lassen sich durch eine spezielle Hochzeitsversicherung ausschließen.

Nicht auf den Kosten eines ausgefallenen Festes sitzenbleiben

Wer schon einmal eine Hochzeit vorbereitet hat, weiß ganz genau: Der schönste Tag im Leben kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Wenn das Fest dann kurzfristig ausfallen muss, heißt es oft: trotzdem zahlen. Gegen dieses Risiko und damit verbundenen Stornozahlungen können sich angehende Eheleute mit einer Hochzeitsversicherung etwa der Waldenburger absichern. Sie tritt ein, wenn Trauzeugen oder enge Verwandte verunglücken, erkranken oder gar versterben sollten. Doch die Versicherung erbringt Leistungen nicht nur bei gesundheitlichen Zwischenfällen. Auch wenn beauftragte Dienstleister wie der Cateringlieferant oder der Vermieter des Festsaals zwischenzeitlich Insolvenz anmelden, wird der finanzielle Schaden ausgeglichen. Zu den Leistungen zählen Stornokosten sowie die notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Selbst bei einem "Nein" zahlt die Versicherung

Trotz aller Planung kann im letzten Augenblick noch etwas schief gehen. Die Trauringe werden verlegt oder das Brautkleid wird durch ein Missgeschick vor dem großen Tag beschädigt? Auch dann kann sich das Paar an die Versicherung wenden. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei jeweils nach den Gesamtkosten der Hochzeit, unter www.waldenburger.com etwa gibt es mehr Details und die Möglichkeit, eigene Berechnungen anzustellen. Und wenn sich nach der Euphorie des Heiratsantrags das Liebesglück doch nicht als dauerhaft erweisen sollte? Selbst bei einer sogenannten Eheverweigerung, also einem "Nein" vor dem Standesbeamten, tritt die Versicherung zumindest für den finanziellen Schaden ein.

Quelle Text: djd
Quelle Foto: djd/Waldenburger/Getty Images/ASphotowed