26
Oct
2020

Nicht doppelt lernen

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Private Hochschulen legen Fokus auf die Anerkennung vorhandener Qualifikationen

(djd). Der kaufmännische Angestellte, der seine beruflichen Möglichkeiten mit einem BWL-Studium erweitert. Die Krankenpflegerin, die Pflegemanagement studiert, um Führungskraft zu werden. Die Ergotherapeutin, die ein Bachelorstudium der Sonderpädagogik beginnt. Alle drei haben eine Gemeinsamkeit: Vor dem Studium schlossen sie bereits eine Berufsausbildung ab und würden dies gerne berücksichtigt wissen. „An privaten Hochschulen haben in bestimmten Studiengängen und -formaten bis zu 30 Prozent der Studienanfängerinnen und -anfänger eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in der Tasche", erklärt Professor Dr. Peter Thuy, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Hochschulen (VPH). „Sie möchten ihre vorhandenen Kompetenzen auf das Studium anrechnen lassen und dadurch Zeit sparen und doppeltes Lernen vermeiden." Der Verband vertritt die Interessen von derzeit 84 privaten Hochschulen und setzt sich für ein pluralistisches Hochschulsystem ein.

Kooperation mit Unternehmen verstärkt Durchlässigkeit

Für viele Menschen sei ein Studienabschluss quasi das Sahnehäubchen auf der bisherigen Ausbildung, erläutert Professor Thuy: „Manche entscheiden sich auch deshalb für ein Studium, weil sie den Abschluss durch die Anrechnung vorhandener Kenntnisse relativ schnell schaffen können." Dem Thema Durchlässigkeit werde zwar im deutschen Bildungswesen grundsätzlich eine größere Bedeutung zugemessen als früher. Besonders spezialisiert aber hätten sich darauf die privaten Hochschulen mit ihrem Schwerpunkt auf Bachelorstudiengängen. Ihnen komme dabei auch die enge Partnerschaft zu Wirtschaftsunternehmen zugute. „Dadurch, dass praxisnahe Studiengänge angeboten werden, können bereits erworbene Kompetenzen leichter Berücksichtigung finden", so Professor Thuy. Zudem seien Privathochschulen in der Regel weniger stark zulassungsbeschränkt als staatliche Hochschulen. Auch das komme Menschen entgegen, die nach der Berufsausbildung noch ein Studium absolvieren möchten.

Anerkennung ist Ermessenssache der Hochschule

Jede Hochschule, ob privat oder staatlich, hat einen großen Ermessensspielraum bei der Anrechnung vorhandener Qualifikationen, einen rechtlichen Anspruch auf eine Anerkennnung gibt es in den meisten Fällen nicht. „Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich frühzeitig über Anrechnungsmöglichkeiten zu informieren", so der Rat von Professor Peter Thuy. Auskunft könnten in den meisten Fällen die einzelnen Studiengänge an den Hochschulen geben. Eine Übersicht zu den privaten bietet www.private-hochschulen.net. Die Anrechnung erfolge hier in der Regel individuell auf Grundlage der vom Bewerber oder der Bewerberin vorzulegenden Unterlagen.

Quelle Text: djd
Quelle Foto: djd/Verband der privaten Hochschulen/fizkes - stock.adobe.com