28
Oct
2020

Neues Aufstiegs-BAföG ist noch familienfreundlicher

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(akz-o) Eine Fortbildung beginnen und gleichzeitig die Familie vorsorgen: Wer sich das vornimmt, braucht häufig Unterstützung. Denn den Alltag zu stemmen und gleichzeitig im Beruf durchzustarten ist eine große Herausforderung. Das neue Aufstiegs-BAföG von Bund und Ländern ist jetzt noch familienfreundlicher geworden. Seit dem 1. August bietet es eine Vielzahl von Neuerungen – gerade für Menschen im ständigen Spagat zwischen Familie und Beruf.

Die Förderung variiert je nach individueller
Lebenssituation des Antragstellers, egal in welcher Branche die Fortbildung erfolgt – ob im Handwerk oder in einer schulischen Qualifizierung, auch unabhängig davon, ob in Voll- oder Teilzeit.

Wichtige Neuerungen: Der Beitrag zum Lebensunterhalt muss nicht mehr zurückgezahlt werden und wird deutlich erhöht. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom Einkommen und Vermögen. So bekommen zum Beispiel Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.597 Euro pro Monat. Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.127 Euro pro Monat. Dazu erhöht sich noch der Betreuungszuschuss für Alleinerziehende pro Monat von 130 auf 150 Euro pro Kind, und die Höchstaltersgrenze für die Berücksichtigung betreuungspflichtiger Kinder steigt von zehn auf 14 Jahre.

Außerdem können zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro in Anspruch genommen werden. Und wenn es dennoch einmal finanziell eng wird: Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten aus sozialen Gründen haben sich für Geringverdienende verbessert.

Der allgemeine Vermögensfreibetrag wurde ebenfalls erhöht. Das Vermögen des Antragstellers wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich um weitere 2.300 Euro. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene, selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.

Die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG ist so leicht wie noch nie: Alle Formulare können online ausgefüllt werden. Wer persönlich beraten werden möchte, kontaktiert das Förderamt in Wohnortnähe. Mehr Informationen und die entsprechenden Adressen finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafög.de. Allgemeine Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung werden auch telefonisch unter 0800/622 36 34 (kostenfrei, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr) erteilt.

Quelle Text: Akz
Quelle Foto: Westend61/gettyimages.com/akz-o