Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen im Print- und Onlinebereich

  • 1) Leistung
    • a) Mit der Erteilung eines Print- oder Onlineauftrages erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers, der Firma 4 Familii Vertriebs GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, nachfolgend 4FV GmbH & CoKG genannt an. Mündliche Abmachungen sind ungültig; Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
    • b) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Bestell /Auftragsformulars verbindlich und unwiderruflich, solange die Annahmeerklärung des Auftragnehmers, HFuG GmbH in angemessener Frist erfolgt. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Auftragsnehmers bedarf es nicht. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
    • c) Kosten für herzustellende Druckunterlagen/ Banner wie Reinzeichnungen und Filmvorlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes im Auftrag vereinbart ist.
    • d) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit alle dem Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG gegenüber gemachten Angaben, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen und sonstigen Zeichnungen aller Art. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlußinhabers - diese gilt bei der Auftragsbestätigung an den Auftragnehmer, HFuG GmbH, als vom Auftraggeber eingeholt.
    • e) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Anzeigen kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung in der Broschüre bestellt, ist der Besteller verpflichtet, den Auftragnehmer, HFuG GmbH von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierungsanzeige, insbesondere aufgrund von Ansprüchen nach dem UWG, freizustellen. Der Ausschluß von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden.
  • 2) Druckunterlagen / Banner etc.
    Anzeigentexte, Druckvorlagen, Zeichnungen und ähnliches sind von dem Auftraggeber der Bestellung beizufügen spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG unaufgefordert zu liefern. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Druckunterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, so wird der von ihm bestellte Raum vom Auftragnehmer, HFuG GmbH mit den entsprechenden Mindestangaben versehen und mit geeignetem Werbetext gestaltet. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG überlassenen Druckunterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach Erscheinen der Broschüre.
  • 3) Korrekturabzüge
    • a) Korrekturabzüge werden nur für gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Die Vorlage unterbleibt, wenn der Auftraggeber seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb von 5 Werktagen zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für Änderungen der ursprünglichen bestellten Ausführung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
    • b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingetretene Veränderungen dem Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG , so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, daß die drucktechnische Ausführung noch möglich ist. Vor Drucklegung noch eingetretene Text- und Rufnummeränderungen können nur bis zum Redaktionsschluß berücksichtigt werden.
    • c) Der Besteller ist mit einer sinnvollen Kürzung des Textes dann einverstanden, wenn der bestellte Eintragungsraum nicht ausreicht - die Zahlungspflicht des Bestellers bleibt jedoch bestehen.
  • 4) Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge
    Die Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge ist nur aus wichtigem Grund mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers, HFuG GmbH möglich. In diesem Falle ist der Auftragnehmer, HFuG GmbH, jedoch berechtigt, für entgangenen Gewinn, Auslagen und Bearbeitungskosten ohne Einzelnachweis bis zu 60 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
  • 5) Rücktrittsrecht
    Der Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG behält sich bis zum Redaktionsschluß ein Rückgaberecht vor, falls ein Print- oder Onlineauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist. Insbesondere auch, wenn die Veröffentlichung für den Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG unzumutbar ist und der Auftraggeber für die vorhergehende Broschüre oder für andere Objekte des Auftragnehmers nicht fristgerecht bezahlt hat oder für den laufenden Auftrag die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt.
  • 6) Zahlung / Zahlungsverzug
    Die Rechnung ist - unabhängig vom Erscheinungsdatum des Print-oder Onlinebereiches - innerhalb des in der Auftragsbestätigung angekreuzten Zahlungszieles zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die z. Zt. geltenden banküblichen Zinsen und Bearbeitungskosten berechnet. Jedes Mahnschreiben wird mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich an die umseitig aufgeführten Konten des Auftragnehmers, 4FV GmbH & CoKG zu leisten. Zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Preisen sind noch die gesetzlichen Mehrwertsteuerbeträge hinzuzurechnen. Wird der Steuersatz zwischen Abschluß des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zuviel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
  • 6a) Laufzeit / Kündigungsfristen
    Der erteilte Auftrag im Print- oder Onlinebereich verlängert sich automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist von 3 Monaten, schriftlich, vor Vertragsablauf gekündigt hat.
  • 7) Beanstandungen
    Mängelrügen sind dem Auftragnehmer, 4FV GmbH & CoKG - außer bei nicht offensichtlichen Fehlern - innerhalb von sieben Tagen nach Erscheinen der Magazine / Banner schriftlich mitzuteilen. Unabhängig von der Art der Veröffentlichung sind Gewährleistungsrechte, insbesondere auf Neudruck oder Zurückhaltung der Magazine , Einführung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw., ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - kommen nur in Betracht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist.
  • 8) Haftung
    Eine Haftung des Auftragnehmers, HFuG GmbH für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberücksichtigt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Auftragnehmer, HFuG GmbH darüber hinaus für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen - in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-entgeltes beschränkt. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen auf Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerung befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
  • 9) Eigentum, Urheberrecht
    Die von der 4FV GmbH & CoKG zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eigenerstellten Betriebsgegenstände insbesondere Filme, Klischees, Lithographien etc. bleiben Eigentum der 4FV GmbH & CoKG und werden nicht ausgeliefert. Das Eigentumsrecht hieran kann nur gegen entsprechendes Entgelt erworben werden.
  • 10) Impressum
    Die 4FV GmbH & CoKG kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
  • 11) Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Gelsenkirchen-Buer.
  • 12) Solvenzklausel
    Sollen einzelne Bestimmungen der vorgenannten AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sie werden durch solche ersetzt, die der einschlägigen Rechtsprechung und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.