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    • Dienstag, 18. Januar 2022

Endlich wieder auf Klassenfahrt

Mit dem passenden Versicherungsschutz steht Schülerreisen nichts mehr im Weg

(djd). Zu Beginn der Corona-Pandemie sind zahlreiche Klassenfahrten abgesagt worden. Doch mittlerweile setzen Lehrer und Lehrerinnen wieder alles daran, mit ihren Schülern und Schülerinnen zu reisen. Schließlich stärken gemeinsame Ausflüge die Gemeinschaft, sie sind wichtig für den Zusammenhalt und das Kennenlernen neuer Orte. Doch egal, ob es um die Reise in den Bayerischen Wald, den Schüleraustausch mit der französischen Partnerstadt oder die Abschlussfahrt nach Spanien geht: Es ist gut, sich vorab darüber zu informieren, wie man den Klassenverband sinnvoll versichert.

Die ganze Klasse versichern – auch gegen Corona

Bei einer Gruppe von 20 oder mehr Schülern und Schülerinnen kann es schnell passieren, dass jemand vor der Klassenfahrt erkrankt oder einen Unfall hat und entsprechend nicht mitreisen kann. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Reisekosten dieser Person trotzdem gezahlt werden müssen. Mit einer Versicherung wie der "Klassenreiseversicherung" der Würzburger Versicherungs-AG jedoch können Einzelpersonen oder die gesamte Klasse im Fall der Fälle von der Reise zurücktreten. "Dies gilt auch für Schüler und Schülerinnen, die wegen einer Wiederholungsprüfung, einem Schulwechsel oder der Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht mitfahren können", erklärt Andrea Scheuermann vom Anbieter. Ebenso sei der Fall einer Corona-Erkrankung versichert, sofern diese von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigt wurde. Damit eine Schulklasse von dem gesamten Versicherungsschutz profitiert, muss die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Last-minute-Reisen gilt eine Frist von maximal vier Tagen nach der Buchung.

Zusatzversicherungen für Lehrer oder Auslandsreisen

Die "Klassenreiseversicherung", deren Details unter www.travelsecure.de zu finden sind, kann zudem um eine Lehrerausfallversicherung ergänzt werden. Diese ist sinnvoll, wenn man auch den Ausfall von Aufsichtspersonen versichern möchte. Fällt eine Lehrperson aus, kann es passieren, dass es zu wenig Begleitpersonen gibt – und die Klassenfahrt deswegen nicht stattfinden kann. Die Zusatzversicherung würde in solch einem Fall die Stornokosten des gesamten Klassenverbunds übernehmen. Zu den klassischen Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen können zudem weitere Versicherungen wie eine Unfall-, Haftpflicht- oder Auslandskrankenversicherung für die ganze Klasse sinnvoll sein. Letztere ist in der Regel nötig, wenn das Reiseziel außerhalb Deutschlands liegt.

Quelle Text: djd
Quelle Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/bint87 - stock.adobe.com