18
May
2016

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Jede sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, unabhängig davon ob das Opfer männlich oder weiblich ist, werden von der Internationalen Arbeitsorganisation als Diskriminierung wegen des Geschlechts bewertet.

Wie beugt man Versuche sexueller Belästigung von Seiten des Vorgesetzten vor?


Die Vorgesetzten nutzen bei sexueller Belästigung der Mitarbeiter in der Regel zwei Einflussmethoden: Drohung und Überzeugung. Im ersten Fall kann es eine Drohung mit Entlassung, Verminderung des Gehalts oder Veränderungen anderer Sozialleistungen im Fall des Ungehorsams sein. Im zweiten Fall sind es meistens Treueversprechen trotz Fehler bei der Arbeit, Beförderung oder Aufstieg auf der Karriereleiter, d.h. dieselbe Drohung in einer weicheren Form – der Vorgesetzte lässt sein Opfer wissen, dass ihn/sie im Fall des Ungehorsams schlechte Perspektiven im Job erwarten.

Wenn diese Situation in einem offiziellen Arbeitsverhältnis entsteht, ist es leicht die Belästigung zu stoppen – es langt sich an die Arbeitsregeln zu halten und der eigenen Arbeitsverpflichtung nachzugehen. Es ist nicht leicht, die Entlassung eines Mitarbeiters zu erwirken – dafür braucht man handfeste Beweise. Dabei müssen diese vor Gericht bewiesen werden, sonst wird es die Klage abweisen und der Arbeitgeber muss ihm/ihr nicht nur den Gehalt für die zwingend verpasste Zeit während der rechtswidrigen Entlassung, sondern auch moralische Entschädigung zahlen.

Verweigerung des Bonus oder Verminderung des Gehalts ist ebenfalls eine leere Drohung, da das Gesetzt jegliche Diskriminierung bei Festlegung oder Veränderung des Gehaltsumfangs verbietet. Außerdem wird die Gehaltshöhe von Gehaltstabellen oder gesetzlich vorgeschriebenen Gehaltseinstufungen vorgeschrieben, d.h. man kann den Gehalt nur verringern, indem man den Mitarbeiter in einer anderen Position einsetzt, dafür wird aber ein schriftliches Einverständnis des Betroffenen benötigt.

Bei einem inoffiziellen Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitsvertrag fehlt, ist es viel schwieriger sich vor sexuellen Übergriffen zu schützen. In diesem Fall sollte das Opfer entweder die Arbeitsstelle wechseln oder wenn möglich den Arbeitgeber beeinflussen. So kann man ihn zum Beispiel an die Paragrafen des AGG erinnern und an die Strafen, die ihm drohen. Zur besseren Überzeugung kann man außerdem ein Aufnahmegerät präsentieren, das bei persönlichen Treffen immer laufen sollte.
 
Praxis bestätigt, dass die meisten Peiniger, die zur Belästigung der Mitarbeiter oder der Kollegen in der Lage sind, sich nicht durch Mut und Bereitschaft hervorherben, für eigene Fehler gerade zu stehen. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass nach diesen Maßnahmen das frühere Opfer die Regeln diktiert.

Hier sind noch weitere Methoden, sich am Arbeitsplatz zu schützen:

1.    Sagen Sie vom Anfang an fest und entschlossen „nein“, wenn Sie sich belästigt fühlen. Erklären Sie klar und deutlich, dass diese Situation für Sie unangenehm ist. Antworten Sie mit „nein“ auf jegliche Angebote, egal wie harmlos diese sich auch anhören.

2.    Sie müssen die eigene Schüchternheit überwinden und dem Vorgesetzten oder dem Kollegen ist Gesicht sagen, dass Ihnen sein Verhalten nicht gefällt. Zum ersten Mal sollte man es unter vier Augen sagen und wenn dies nicht hilft in Öffentlichkeit vor Kollegen.
 
3.    Versuchen Sie die Aufmerksamkeit der Umgebung auf die unangenehmen Situationen zu ziehen. Wenn der Peiniger Sie hinter geschlossenen Türen bedrängt, sollten Sie es einer Freundin erzählen.
 
4.    Sie sollten es vermeiden, mit dem Peiniger alleine zu bleiben, gehen Sie immer in Begleitung zum Mittagessen oder zu Treffen. Wenn er/sie aber ohne ersichtlichen Grund mit Ihnen alleine bleiben möchte, verkürzen Sie dieses Treffen unter jeglichem Vorwand oder lassen Sie die Tür zum Büro offen. Wenn dieses Treffen früher angekündigt wurde, nehmen Sie ein Aufnahmegerät mit sich, das die unangemessenen Avancen des Vorgesetzten oder des Kollegen aufnimmt.
 
5.    Nehmen Sie an keinen sexuell gerichteten Gesprächen der Kollegen teil und unterbinden Sie diese in Ihrer Anwesenheit, auch wenn es ein Scherz oder Geschichten über sexuelle Eroberungen des Kollegen sind. Unvorsichtige Haltung bei diesen Gesprächen kann unter Umständen als Aufforderung verstanden werden.

6.    Seien Sie vorsichtig bei Annahme jeglicher Geschenke vom Vorgesetzten oder vom Kollegen. Auch die harmlosesten Geschenke können die Phantasie berieseln.