18
Nov
2020

Nicht über Stornokosten ärgern - Sicherheit hat in den Winterferien oberste Priorität

Freizeit > Nicht über Stornokosten ärgern - Sicherheit hat in den Winterferien oberste Priorität

(djd). Die Winterferien stehen vor der Tür und viele Reisende planen, ab Dezember zum Wandern, Skifahren, Wellness oder Städtetouren in die Ferien zu reisen. Die Gefahr allerdings, den Urlaub kurzfristig nicht antreten zu können, ist größer als sonst. 

Schließlich muss man bei einer Covid-19-Infektion oder wegen des Kontakts zu einer infizierten Person in Quarantäne. Dann heißt es Abschied nehmen von den Bergen, dem verdienten Spa oder dem schicken Hotel in der aufregenden Metropole.


Quarantäne bedeutet das Ende des Urlaubs

Zum Frust über den nicht angetretenen Urlaub kommen dann noch die Stornokosten für die Reise hinzu, für die grundsätzlich die Urlauber aufkommen müssen. Nicht, wenn man dagegen versichert ist. Der „Reiseschutzbrief Corona“ etwa umfasst eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, wenn der Urlaub wegen Corona ausfallen muss. Andrea Scheuermann von der Würzburger Versicherungs-AG erklärt, worauf es bei dieser Absicherung ankommt: „Der Schutz greift nicht nur, wenn man an Covid-19 erkrankt, sondern auch, wenn lediglich der Verdacht einer Infektion mit diesem Virus besteht und häusliche Quarantäne verordnet wird.“ Das ist von entscheidender Bedeutung, denn beide Fälle haben die häusliche Isolation zur Folge – und damit das Ende aller Urlaubsfreuden.

Rechtzeitig absichern

Der Schutzbrief, über den es unter www.travelsecure.de umfassende Informationen gibt, tritt zudem ein, wenn man die Reise gar nicht erst antreten kann oder man bereits am Urlaubsort ist und den Urlaub abbrechen muss. Diese Zusatzdeckung kann nur zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden, über die man das Risiko eines von Covid-19 unabhängigen Rücktrittsrisikos absichern kann. Wichtig ist, dass man sich spätestens 30 Tage vor Reisebeginn versichert. Bei Last-minute-Reisen ist es ausreichend, dies spätestens einen Tag nach der Buchung zu tun. Verpasst man diesen Zeitpunkt, sind nur Ereignisse versichert, die ab dem zehnten Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Quelle Tetxt: djd
Quelle Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/New Africa - stock.adobe.com