11
May
2016

Mobiler Schutz

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Einbruchdiebstahl im Urlaub: Die Hausratversicherung ist auch unterwegs dabei

(djd). Gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls sind rund 80 Prozent aller deutschen Haushalte versichert. Was viele nicht wissen: Auch im Urlaub ist die Hausratversicherung dabei - in Form der sogenannten Außenversicherung. Sie leistet bei Einbruchdiebstahl von Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der heimischen Umgebung befindet, etwa in gemieteten Urlaubsunterkünften. "Vorübergehend" bedeutet in der Regel bis zu drei Monate.

"Die Außenversicherung gilt weltweit", so Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG. In jedem Fall müsse auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden und der Hausratversicherer benötige einen Nachweis über die entwendeten Sachen und ihren Wert: "Hilfreich sind zudem Fotos von Tatort und Einbruchspuren."

Die Versicherungssumme für den mobilen Schutz ist limitiert - abhängig von den Bestimmungen der Hausratversicherung. Sie tritt bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen in Gebäuden ein, nicht aber bei Diebstählen aus einem Campingzelt. Anders beim Wohnmobil: Hier gibt es Möglichkeiten, Diebstähle aus verschlossenen Kfz in die Versicherung zu integrieren. Kreuzfahrtreisende sollten darauf achten, dass auch ein Einbruchdiebstahl in ihrer Schiffskabine mitversichert ist. Für eigene Wochenend- oder Ferienimmobilien ist eine eigene Hausratversicherung nötig.
(Quelle Text: djd)
(Querlle Bild:
djd/HDI)