09
Jul
2020

Sicher im Urlaub

Familie > Sicher im Urlaub

Aktuelle Tipps von der gesetzlichen Krankenkasse sowie Reiseveranstaltern


(djd). In der Zeit der Einschränkungen und Distanz haben wir gelernt, achtsam miteinander umzugehen und uns vor Gefahren zu schützen. Wir wollen keine zweite Pandemiewelle zulassen. Aber wir wollen schöne, sorgenfreie Ferien. Um das noch diese Saison zu ermöglichen, haben Fluggesellschaften, Hoteliers und die Reiseveranstalter alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Krankenkassen haben ihre Leistungen angepasst. Die Barmer Ersatzkasse und das europäische Urlaubs- und Sportresort Albena geben aktuelle Informationen zu sicheren Reisen in Europa.

Geschultes Personal, beste Hygiene

So haben die Albena Group und Flamingo Tours in ihren Ferienanlagen an der bulgarischen Schwarzmeerküste die Sicherheitsvorgaben der WHO gewissenhaft umgesetzt. Die Eröffnung der Hotelanlagen beispielsweise erfolgt stufenweise mit maximaler Gästebelegung von 70 Prozent der Gesamtkapazität. Die resorteigene moderne Klinik hat abgetrennte Bereiche zur Verfügung gestellt, die isolierte Patienten aufnehmen können. Das gesamte Personal aus den Bereichen Hotellerie, SPA, Sport und Animation wurde geschult und mit der optimalen Ausstattung für den Schutz der Gäste und die eigene Prävention versorgt. Händedesinfektionsmittel und Fluide zur Bearbeitung von Flächen stehen in allen Eingangsbereichen. Ebenso an den ausgeschilderten Gängen zum Strand. Die Strände, Sportfelder und Parkflächen werden mit Aerosolen und UV-Geräten bearbeitet. Der Abstand zwischen den Sonnenschirmen beträgt aktuell sieben Meter. Mehr Infos gibt es unter www.flamingotours.de. So können die Gäste inmitten einer üppigen Natur, Sonne, Meer und luxuriösen Unterkünften entspannten Urlaub genießen. 

Eine gute Versicherung zählt

Für höchstmögliche Sicherheit sorgen auch die Krankenkassen. Daniel Freudenreich, Pressesprecher der Barmer EK, zur Kostenfrage bei einer eventuellen Corona-Erkrankung im EU-Ausland: "Es werden die Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, die in dem jeweiligen Urlaubsland als Regelleistung gelten. Dazu müssen die Versicherten ihren Leistungsanspruch mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nachgewiesen haben. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite jeder Gesundheitskarte." Unter www.barmer.de findet man weitere Infos dazu. Kommt es vor Ort zu einer Privatbehandlung, müssen Versicherte in Vorleistung treten und können hinterher eine Erstattung beantragen. "Rücktransportkosten dürfen von der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht übernommen werden", so Freudenreich. Daran ändere auch Corona nichts. Generell rät der Experte zu einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Außerdem sollten stets die aktuellen Hinweise der Auswärtigen Amtes beachtet werden.


Quelle Text: djd
Quelle Bild: djd/Albena-Bulgarien