14
Apr
2020

Lieferservice und Drive-in in Coronazeiten

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Die Systemgastronomie ist ein wichtiger Teil der Lebensmittelversorgung


(djd). Viele Restaurants und Cafés sind geschlossen, vor den Supermärkten bilden sich oft lange Schlangen und Regale sind teilweise leer geräumt. Der Versuch, eine Verbreitung von Covid-19 einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, verändert vieles. Wo man früher in der Mittagspause oder am Abend zum Essen gegangen ist, heißt es heute: selber kochen. Oder die Speisen bei einem Lieferservice oder direkt über die Restaurants bestellen.

Kontaktlos nach Hause liefern lassen

Auch die Systemgastronomie, zu der Marken wie Burger King, McDonald's oder KFC gehören, ist flexibler geworden und bietet in vielen Restaurants sowohl Lieferung als auch Abholservice und Drive-in an. Damit bildet sie einen Teil der Lebensmittelversorgung für alle, etwa für Mitarbeiter der systemrelevanten Branchen wie Pflegekräfte und Krankenhausmitarbeiter, ebenso wie für Teile der Bevölkerung, die das Haus nicht verlassen wollen oder können. Das entlastet den Lebensmitteleinzelhandel, der in den Zeiten der Corona-Pandemie enorme Auftragsspitzen bewältigen muss. Wer den kontaktlosen Service bei der Essensbestellung nutzen möchte: Über die Internetseiten der Anbieter kann man beispielsweise direkt den Lieferservice wählen oder sich eine App herunterladen. Als registrierter Nutzer erhält man die Möglichkeit, die Bestellung vorab über das Handy aufzugeben, zu bezahlen und im Anschluss im Drive-in abzuholen.

Strenge Hygienevorschriften

Die Hygienevorschriften in den Restaurants der verschiedenen gastronomischen Marken sind streng: "Das Wohlergehen unserer Gäste und unserer Mitarbeiter steht an oberster Stelle. Darum haben wir die ohnehin schon hohen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Sauberkeit und Hygiene noch weiter verstärkt", erklärt Simon Temps, PR-Manager von Burger King Deutschland. Dazu zählten neben strengen Auflagen zum Thema Händewaschen auch besondere Prozesse im Drive-in oder die kontaktlose Lieferung.

Mitarbeiter vor finanziellen Folgen schützen

In den Krisenzeiten geht die Branche auch außergewöhnliche Wege, um ihre mehr als 120.000 Beschäftigten vor finanziellen Folgen zu schützen. Einige Mitarbeiter, die von den eigenen Restaurantschließungen oder dem eingeschränkten Betrieb durch die Coronakrise betroffen sind, können etwa dank einer Personalpartnerschaft im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten. Eine tarifliche Vereinbarung ermöglicht rückwirkend zum 1. März 2020 zudem die Einführung von Kurzarbeit mit einem Zuschuss zum Kurzarbeitergeld.

Quelle Text: djd
Quelle Bild: p_66466bild1Foto-djdBundesverband-der-Systemgastronomie